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KG, 18.06.1981 - 15 UF 657/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 180
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 31.12.1980 - 5 UF 133/80
Auszug aus KG, 18.06.1981 - 15 UF 657/81
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie den Ruhens- und Anrechnungsvorschriften des § 1587a Abs. 6 BGB im einzelnen Rechnung zu tragen ist (OLG München FamRZ 1980, 60; OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 470); es kann nicht einmal festgestellt werden, daß der Gesetzgeber überhaupt konkrete Vorstellungen über die Anwendung von Kürzungsvorschriften gehabt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 470).So ist neuerdings der das hier umstrittene Berechnungsproblem aufgreifende Lösungsversuch des Oberlandesgerichts München (FamRZ 1980, 60) auf berechtigt erscheinende Kritik gestoßen, weil die als systemgerecht empfundene Zuordnung des Kürzungsbetrages zu der Ehezeit nicht konsequent durchgeführt sei, und gleich mehreren Bedenken begegne (vgl. dazu OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 470), die die Redaktion der FamRZ in einer Anmerkung zu dieser Entscheidung in rechnerischer Hinsicht aber wieder in Frage stellt.
- BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78
Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im …
- BGH, 17.10.1979 - IVb ZB 10/79
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des Versicherungs- und …
Auszug aus KG, 18.06.1981 - 15 UF 657/81
Der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings und Quasisplittings steht nicht entgegen, daß beide Parteien am Ende der Ehezeit bereits im Rentenalter gestanden haben, und daß der allein ausgleichspflichtige Antragsgegner bereits Ruhegehalt bezogen hat (BGH FamRZ 1980, 129 = BGHF 1, 590; KG FamRZ 1981, 60). - KG, 06.10.1980 - 18 UF 3064/80
Auszug aus KG, 18.06.1981 - 15 UF 657/81
Der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings und Quasisplittings steht nicht entgegen, daß beide Parteien am Ende der Ehezeit bereits im Rentenalter gestanden haben, und daß der allein ausgleichspflichtige Antragsgegner bereits Ruhegehalt bezogen hat (BGH FamRZ 1980, 129 = BGHF 1, 590; KG FamRZ 1981, 60).
- BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich
In der Praxis der Oberlandesgerichte hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß eine mündliche Verhandlung in der Beschwerdeinstanz dann nicht geboten sei, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt, der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten sei (vgl. etwa OLG München FamRZ 1978, 696 und 1980, 699; OLG Celle FamRZ 1979, 598, 599; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831, 832; OLG Hamm FamRZ 1980, 702, 703; KG FamRZ 1982, 180, 181).